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Briefwahl für die Europawahl am 09.06.2024

Ab dem 29.04.2024 bis zum 07.06.2024 (18:00 Uhr) besteht die Möglichkeit, per Brief an der Wahl zum 10. Europäischen Parlament teilzunehmen.

In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am 08.06.2024 von 11:00 bis 12:00 Uhr sowie am Wahltag bis 15:00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Isenbüttel beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der 19. Kalenderwoche versandt. Sollte Sie bis zum 19.05.2024 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt unter 05374 88-24. Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen müssen Sie den Erhalt der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten. Die Briefwahl kann auch ohne diese beantragt werden.

Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen durchgeführt werden:

  1. Persönliche Antragstellung im Bürgerbüro der Samtgemeinde Isenbüttel und sofortige Stimmabgabe im Rathaus vor Ort.
  2. Persönliche Antragstellung im Bürgerbüro der Samtgemeinde Isenbüttel und Mitnahme der Wahlunterlagen.
  3. Antragstellung über Webformular (Online-Wahlscheinantrag
  4. Schriftliche Antragstellung, z.B. auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Es reicht aus, die ausgefüllte Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes in den Briefkasten zu werfen. Bei Zusendung per Post bitte unbedingt den Antrag in einen frankierten Umschlag legen und an die Samtgemeinde Isenbüttel adressieren.
  5. Seit 2002 ist auch die Beantragung eines Wahlscheines per E-Mail zulässig (wahlamt(at)isenbuettel.de). Um eine zweifelsfreie Identifikation der Antragstellerin oder des Antragstellers zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihr Geburtsdatum und Ihre Meldeanschrift sowie, soweit vorhanden, die Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer, die Sie Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief entnehmen können, zu nennen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Wahlunterlagen nicht an Ihre Heimatadresse verschickt werden sollen.

Sofern der Antrag für die Briefwahl online oder postalisch eingereicht wird, werden die Wahlunterlagen nach Antragseingang postalisch an Sie versandt. Anschließend ist der Wahlbrief mit Ihrer Stimmabgabe an das auf dem roten Umschlag genannte Wahlbüro zusenden. Eine persönliche Abgabe vor Ort ist ebenfalls möglich.

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:

  1. Stimmzettel
  2. Stimmzettelumschlag
  3. Wegweiser für die Briefwahl
  4. Wahlschein
  5. Wahlbriefumschlag
  • Nach Stimmabgabe wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gesteckt und der Umschlag verschlossen.
  • Der Wahlschein wird unterschrieben.
    Er dient der Kontrolle der Wahlberechtigung und wird vom Briefwahlvorstand nach Kontrolle vom Stimmzettelumschlag getrennt.
  • Der unterschriebene Wahlschein wird zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag gesteckt.
  • Der Wahlbriefumschlag ist frankiert und braucht nur noch in den Briefkasten geworfen oder im Rathaus abgegeben zu werden.
  • Dies muss so rechtzeitig geschehen, dass der Brief bis zum Wahltag beim Briefwahlvorstand eingeht.

Für die persönliche Antragstellung im Bürgerbüro können Sie auf der Homepage einfach und unkompliziert einen Termin vereinbaren. Alternativ können Sie sich auch gerne telefonisch zur Terminreservierung mit der Bürger-Info in Verbindung setzen: 05374 88-0

Aufgrund einer längeren Postlaufzeit ist eine rechtzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen zu beachten.

(Bild Freepik)