Bebauungspläne

Die Bebauungspläne werden von den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde aufgestellt. Innerhalb der Gemeinden gibt es verschiedene Bebauungspläne mit jeweils unterschiedlichen Geltungsbereichen und unterschiedlichen Festsetzungen. In Bebauungsplänen sind Regelungen zur Bebaubarkeit und zur Nutzung von Grundstücken getroffen. Sofern sich Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungplanes befindet, sind die dort getroffenen Festsetzungen zu beachten.

Oftmals werden Bebauungspläne durch örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ergänzt. Hier sind Vorgaben zur Gestaltung von Gebäuden und Grundstücken getroffen. Auch diese sind zu beachten.

Die Bebauungspläne finden Sie in der jeweiligen Unterrubrik der Mitgliedsgemeinden: