Sowohl bei der Straßenreinigungs- als auch in der Gefahrenabwehrverordnung wurden in 2024 per Ratsbeschluss Änderungen vorgenommen, die die hier lebenden Menschen direkt betreffen.
So obliegt beispielsweise die Reinigung des Einstiegsbereichs an Buswartehäuschen nun nicht mehr den jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern der Gemeinde (§2 Absatz 6).
Wenn sich in direkter Nähe zum eigenen Grundstück ein öffentlicher Grünstreifen befindet und dieser durch einen Radweg vom Grundstück getrennt ist, muss die Anwohnerin oder der Anwohner diesen Grünstreifen unter anderem von Unrat befreien. Alle weiteren pflegerischen Tätigkeiten übernimmt die Gemeinde (§1 Absatz 4).
In der Gefahrenabwehrverordnung haben sich beim Paragraphen Nummer sechs „Verkehrsbehinderungen oder Gefährdungen“ im ersten Absatz die Höhen der zu beseitigenden Äste und Zweige geändert.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Samtgemeinde ist dazu verpflichtet, die allgemeinen Verordnungen zu kennen und die entsprechenden Regeln einzuhalten. Daher raten wir an, sich die Verordnungen einmal im Ganzen durchzulesen und die einen selbst betreffenden Aufgaben daraus abzuleiten.
Auch Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Ordnungsamt herangetragen werden, werden entsprechend geprüft.
Alle Satzungen befinden sich auf der Homepage der Samtgemeinde Isenbüttel unter Bürgerservice und Dienste / Ortsrecht / Ortsrecht der Samtgemeinde in der aktuellen Fassung für die Bürgerinnen und Bürger zum Nachlesen.
(Bild von ededchechine auf Freepik)