Meldebescheinigung

 

Leistungsbeschreibung

Ihre Stadt bzw. Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt-

oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen

Daten aus dem Melderegister.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person

zu beantragen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 7,50

Erweiterte Meldebescheinigung

Gebühr: EUR 9,00

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

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