Meldebescheinigung
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Meldebescheinigung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Leistungsbeschreibung
Ihre Stadt bzw. Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt-
oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen
Daten aus dem Melderegister.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person
zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 7,50
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Meldebescheinigung
Die Dienstleistung Meldebescheinigung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.