Ordnungswidrigkeiten

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, durch ihn festgestellte Verstöße gegen die Rechtsordnung anzuzeigen. Die Rechtsordnung umfasst alle Rechtsnormen, wie Gesetze, Verordnungen, Satzungen, die alle von einer mit Rechtsetzungsbefugnis ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts wirksam erlassen wurden.


Sofern dieser Verstoß eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt, darf die Bußgeldstelle nicht tätig werde. In diesen Fällen muss sich an die zuständige Polizeibehörde gewandt werden.
Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit ist kein Antrag auf Durchführung eines Bußgeldverfahrens, sondern sie stellt eine Anregung an die Verwaltungsbehörde dar, ein Bußgeldverfahren über den ihr jetzt bekannt gemachten Sachverhalt einzuleiten. Ein Anspruch auf die Durchführung eines Bußgeldverfahrens hat der Anzeigenerstatter auch als persönlich Geschädigter nicht. Der Anzeigenerstatter ist im weiteren Verlauf des Verfahrens dann Zeuge für den festgestellten Sachverhalt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können jedoch seitens der Samtgemeinde keine Informationen darüber gegeben werden, ob und mit welcher Maßnahme das Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen wurde.


Wollen Sie eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige bringen, verwenden Sie bitte den anhängenden Vordruck.


Ordnungswidrigkeitenanzeige


Hinweise zum Ausfüllen des Formulars:
1. Zeitpunkt und Ort der Tat
Bitte möglichst genaue Angaben zu dem Ort, an dem der Verstoß begangen wurde und zum Zeitpunkt der Tat (Datum und Uhrzeit).
2. Tathergang
Bitte beschreiben Sie den Tathergang so präzise, aber auch so kurz wie möglich. Sollte der Platz hierfür nicht ausreichen, fügen Sie Ihrer Anzeige ein gesondertes Blatt bei.
3. Beschreibung des/der Verursacher(s)
Sofern Ihnen der/die Verursacher namentlich nicht bekannt ist/sind, sind hier alle Angaben nützlich, die zu dessen/deren Identifizierung führen könnten, wie Größe, Geschlecht, Kleidung, geschätztes Alter und/oder andere Auffälligkeiten des Aussehens und/oder des Verhaltens. Wo wohnt die Person? Mit welchem Fahrzeug fuhr die Person davon? (Kfz-Kennzeichen und Autotyp). Diese Hinweise, die Sie bitte unter dem Punkt „sonstiges“ eintragen, können helfen, die Person zu identifizieren.
In Fällen von Verschmutzung der Straße durch Hundekot wird darüber hinaus auch um Angaben bezüglich der Anzahl der Tiere bzw. genaue Beschreibung des/der Tiere(s) (Rasse, Fellfarbe, Größe) gebeten.
4. Zeugen
Es sollen nur solche Personen benannt werden, die auch – ebenso wie Sie – bereit sind, ihre Aussage vor Gericht zu bezeugen. Diese Bereitschaft erklären die Zeugen durch ihre Unterschrift auf der Rückseite der Ordnungswidrigkeitsanzeige
5. Unterschrift
Ihre Unterschrift ist zwingend notwendig; ohne diese ist eine Bearbeitung Ihrer Anzeige nicht möglich.