Hallen- und Raumbelegung

Die Samtgemeinde Isenbüttel unterhält in allen Gemeinden Sporthallen für den Schul- und Vereinssport bzw. außerschulische Veranstaltungen, die der Förderung der Dorfgemeinschaft dienen. Gleiches gilt für Jugendtreffs bzw. sonstige samtgemeindeeigene Räumlichkeiten. Es ist die Benutzungsordnung der Samtgemeinde Isenbüttel zu beachten. Bei außerschulischen Veranstaltungen muss ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Die Hallenbelegung des Vereinssports wird jedes Jahr zu Beginn der Sommersaison am 01.05. bzw. zu Beginn der Wintersaison am 01.10. in den Hallenbelegungsplan übernommen. In den Ferien ist grundsätzlich keine Überlassung der Sporthallen möglich.




Gebühren


Nutzungsgebühr für außerschulische Veranstaltungen bis 40,00€ / Tag