Jugendfahrten und -lager
Die Samtgemeinde Isenbüttel gewährt Zuschüsse für Jugendfahrten und -lager sowie für sonstige Maßnahmen der Jugendarbeit entsprechend ihrer Richtlinien.
Die Gewährung von Zuschüssen erfolgt nur auf schriftlichen Antrag, welcher umgehend, jedoch spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung (Ausschlussfrist), bei der Samtgemeinde mit dem vorgesehenen Vordruck einzureichen ist. Antragberechtigt sind in der Regel nur gem. § 75 KJHG (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - SGB VIII) öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften im Landkreis Gifhorn. Zuschüsse erhalten auch Jugendorganisationen außerhalb des Landkreises Gifhorn, wenn Kinder und Jugendliche aus der Samtgemeinde Isenbüttel an den von ihnen organisierten Maßnahmen teilnehmen und die Förderungsvoraussetzungen gegeben sind.
Der Zuschuss wird für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
Die Fahrtdauer muss mindestens 3 Tage betragen. Die Fahrtgruppe muss aus mindestens 10 anspruchsberechtigten Personen (ohne Gruppenleiter) bestehen. Jede Fahrt oder jedes Lager muss von mindestens einer volljährigen Jugendgruppenleiterin oder einem volljährigen Jugendleiter, einer pädagogischen Fachkraft oder einer/einem Geistlichen geleitet werden.
Weitere Einzelheiten hierzu sowie die darüber hinaus bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten (Ziffern 4, 5 und 6) können den Richtlinien entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinien der Samtgemeinde Isenbüttel über die Gewährung von Zuschüssen für Fahrten und Lager im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit mit Wirkung vom 08.04.2011