Vollstreckungsangelegenheiten
Eine Vollstreckung ist die Beitreibung aller rückständigen Forderungen nach bereits erfolgter Mahnung. Zuständig für Ihr Anliegen ist die Samtgemeindekasse.
Eine Vollstreckung ist die Beitreibung aller rückständigen Forderungen nach bereits erfolgter Mahnung. Zuständig für Ihr Anliegen ist die Samtgemeindekasse.