Eheschließung
Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle, z.B. bei:
- Vollzug mit ausländischem Partner
- Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Trauräme in der Samtgemeinde Isenbüttel
Gebühren
Gebühr: EUR 40,00
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fristen
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.