Grabmalgenehmigungen
Vor Aufstellung eines Grabmales und einer Grabeinfassung ist ein schriftlicher Antrag, mit einer Zeichnung des geplanten Grabmales, bei der Samtgemeinde einzureichen. Erst nach erfolgter Genehmigung der Friedhofsverwaltung darf der Stein aufgestellt werden. In der Regel wird dieser Antrag durch den beauftragten Steinmetzmeister gestellt. Für die Genehmigung zur Aufstellung ist eine Gebühr gemäß der Friedhofsgebührenordnung zu zahlen.
Gebühren
Die Höhe beläuft sich bei einem Doppelgrab auf 150,00 €, für ein Einzelgrab oder Kindergrab auf 110,00 €, für ein Grabkissen oder Grabplatte auf 30,00 €.