Wilde Müllablagerungen

In den vergangenen Jahren haben die Vorfälle sog. „wilder Müllablagerungen“ in der freien Landschaft stetig zugenommen. Hierbei handelt es sich um Abfälle (Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, alte Autoreifen, Baustellenabfälle usw.), die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege illegal beseitigt oder abgelagert werden. Dieser Abfall muss dann auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt werden, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann.


Solchen Schmutzfinken gilt es das Handwerk zu legen und diese zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu sind die zuständigen Stellen, die in diesen Fällen eng zusammenarbeiten, auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wenn Sie wilden Müll in der Landschaft entdecken oder eine Person bei der illegalen Entsorgung von Abfällen erwischen, informieren Sie bitte schnellstmöglich das Ordnungsamt der Samtgemeinde Isenbüttel oder die Polizei und stehen Sie ggfs. als Zeuge zur Verfügung. Werden solche Vorfälle frühzeitig entdeckt und mitgeteilt, steigen die Chancen den Verursacher zu ermitteln erheblich.


Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Landkreis Gifhorn (untere Abfallbehörde) als die für die Entsorgung ordnungswidriger Abfallablagerungen in der freien Landschaft zuständige Stelle informiert. Auch das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Verursacher wird vom Landkreis Gifhorn durchgeführt. Denn die Entsorgung von Abfällen außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die je nach Art, Menge und Gefährlichkeit des abgelagerten Abfalls mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann.


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