Veranstaltung: Anzeige

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. Veranstaltungen besonderer Art, mit 200 bis 5000 Besuchern, sind 12 Wochen vorher und Großveranstaltungen ab 5000 Personen sind sechs Monate vorher anzuzeigen. Durch die Vielzahl der Veranstaltungen und deren unterschiedliche Ausgestaltung sind für die Prüfung verschiedene Stellen zu beteiligen.


Hierfür nutzen Sie bitte die „Anzeige über die Durchführung einer öffentlichen Veran­staltung“ und füllen diese vollständig aus. 


Welche Gebühren fallen an?


Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.


Rechtsgrundlage: 


Gewerbeordnung (GewO)


Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)


Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)


Niedersächsische Bauordnung (NBauO)


Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) 


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)