Die Ausstellungszeit für Reisepässe von bis zu 10 Wochen ist weiterhin zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweisdokument und ggf. Visa/ Reisevoranmeldungen prüfen (vgl. auch: Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes) und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.
Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden. Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.
Die Produktion von Reisepässen von Januar bis August 2024 hat bereits jetzt die Menge überschritten, die im gesamten Jahr 2019 (vor der Corona-Pandemie) hergestellt wurde.
Wegen der rückläufigen Antragszahlen gelingt es der Bundesdruckerei GmbH, den Rückstau schrittweise abzuarbeiten. Weil die Anzahl der vorrangig zu produzierenden Express-Bestellungen noch weit überdurchschnittlich sind - ca. drei Mal so hoch im Vergleich zum Mittelwert des Vorjahrs - und die Produktionsmaschinen seit Jahresbeginn 2024 unter Volllast laufen - inkl. Drei-Schicht-Betrieb und freiwilliger Wochenendarbeit -, verringert sich der Rückstau zwar kontinuierlich, benötigt aber Zeit.
(Bildquelle: BMI)