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Schiedsperson gesucht

Eine Schiedsperson schlichtet viele bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten. Das sind vor allem Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Bekannten, zum Beispiel über Behauptungen, die eine von zwei Seiten aufgestellt hat oder Sachen, die der oder die eine getan oder unterlassen hat.

„Für bestimmte Streitigkeiten müssen Bürgerinnen und Bürger sogar zum Schiedsamt gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.“, weiß Bianca Mink, stellvertretende Fachbereichsleiterin für Bürgerservice, Ordnung und Brandschutz, und Ansprechpartnerin für die Schiedsmänner und -frauen der Samtgemeinde Isenbüttel. „Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Schiedspersonen sogar im Strafrecht tätig.“, ergänzt Mink.

Detlef Wiegmann nimmt seit Juni 2020 die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann wahr.

Gesucht wird nun eine Person, die seine Stellvertretung übernimmt. Gemeinschaftlich sollen gerichtliche Verfahren durch ihr engagiertes Wirken verhindert werden. Die Schiedspersonen sollen zur Befriedung der streitenden Parteien beitragen.

Häufig geht es um verfahrene Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder auch um Beleidigungen, die die Betroffenen nicht einfach so hinnehmen wollen. Manchmal hilft es, wenn eine dritte, neutrale Person mit am Tisch sitzt und den Beteiligten erst einmal respektvoll zuhört.

Mittels gezielter Schulungsmaßnahmen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Landesvereinigung Niedersachsen werden den Schiedspersonen wertvolle Handlungshilfen mitgegeben, die bei besonders angespannten Situationen dazu führen sollen, dass die streitenden Menschen wieder miteinander kommunizieren.

Folgende persönliche Voraussetzungen sollte die Schiedsperson für dieses Ehrenamt mitbringen:

  • Alter zwischen 30 und 70 Jahre
  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Wohnsitz in der Samtgemeinde Isenbüttel
  • Umsichtigkeit bei der Ausübung dieser sensiblen Tätigkeit
  • Geduld und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen
  • Verpflichtung zur absoluten Verschwiegenheit

Interessierte an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können sich schriftlich bis zum 10.03.2025 bei der Samtgemeinde Isenbüttel, Fachbereich II, Gutsstraße 11, 38550 Isenbüttel, gerne auch per Email über schiedsamt(at)isenbuettel.de melden.

Auskünfte zum Schiedsamt erteilen Bianca Mink telefonisch unter Tel. 05374 8823 oder Detlef Wiegmann unter der Telefonnummer 0157/57530095.

(Bild: Freepik)