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Wichtige Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

Damit der Rutsch in das neue Jahr nicht mit einer bösen Überraschung beginnt, wird an dieser Stelle auf den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen hingewiesen.

Um Schäden oder Belästigungen von Dritten zu vermeiden, gehen Sie verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern um. Jede Person, die einen Feuerwerkskörper zündet, haftet für den entstandenen Schaden.

Für das traditionelle Silvesterfeuerwerk sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 zulässig. Hier ist zu beachten, dass die Verwendung von Knallkörpern und Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. „Unmittelbare Nähe“ bedeutet, dass bei Hochfeuerwerk (z. B. Raketen) ein Mindestabstand von 200 Metern, bei stehenden oder geworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Mindestabstand von 35 Metern zu Gebäuden einzuhalten ist.

Es sollten nur Feuerwerkskörper mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer, einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“, (Beispiel: „0589-F1-XXXX“ oder „0589-F2-XXXX“) verwendet werden. An den Feuerwerkskörpern dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Beachten Sie die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise. Feuerwerkskörper sollten keinesfalls an Kinder (auch nicht im Familienkreis) weitergegeben werden.

Es darf nicht auf Menschen oder Tiere gezielt oder geworfen werden. Von Balkonen oder aus dem Fenster sollten keine Feuerwerkskörper gestartet oder geworfen werden. Brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden und Türen und Fenster geschlossen bleiben.

Feuerwerkskörper sollten nicht in der Kleidung getragen werden, umherfliegendes, glühendes Papier könnte sich darin verfangen und das Feuerwerk zünden.

Raketen sollen mit dem Führungsstab in einer Flasche senkrecht abgeschossen werden. Diese Flasche ist vor dem Umfallen zu sichern. Kanonenschläge werden auf dem Boden stehend entzündet. Knallkörper sollten niemals in der Hand angezündet werden.

Nach dem Zünden ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Versuchen Sie unter keinen Umständen, einen sogenannten „Blindgänger“ erneut zu zünden. Feuerwerkskörper sollten nicht unter Alkoholeinfluss gezündet werden. Abgebranntes Feuerwerk ist nach dem Abkühlen schnellstmöglich durch die anzündende Person im Restmüll zu entsorgen. Es hat sich die Unsitte entwickelt, Feuerwerke vor dem Nachbargrundstück, im Wendehammer oder auf öffentlichen Plätzen (auch auf Spielplätzen) zu zünden und nach der Böllerei die Reste liegen zu lassen. Dies führt dazu, dass sich Kinder oder Tiere beim Spielen mit den Überbleibseln verletzen könnten. Bitte entsorgen Sie die Feuerwerksreste eigenständig nach dem Abkühlen.

In Notfällen, bei Bränden oder Verletzungen sind sofort die Feuerwehr und/oder der Rettungsdienst über die Rufnummer 112 zu verständigen.

(Bild lifeforstock freepik)