Gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes müssen in einem Teil unserer Mitgliedsgemeinden Lärmaktionspläne aufgestellt werden, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Öffentlichkeit hat in die Entwürfe Einsicht. Dies ist in der Samtgemeinde Isenbüttel in der Zeit vom 01. Juli bis zum 15. August im Bauamt bei Timon Michel (Wiesenhofweg 4, Isenbüttel) zu den Öffnungszeiten möglich.
Diese sind:
Mo, Di, Do, Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Di 14:00 - 16:00 Uhr
und Do 14:00 - 18:00 Uhr.
Zudem können die Bekanntmachungen hierüber eingesehen werden:
In dem oben genannten Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahme abgeben.